Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 16. März 2020 strengere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeführt. Er hat erklärt, dass in der Schweiz eine "ausserordentliche Situation" im Sinne des Epidemien Gesetzes besteht. Alle Geschäfte, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthallen und Theater, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete sind zu schliessen.
In dieser "ausserordentlichen Situation" machen sich viele KMU und Einzelpersonen grosse Sorgen um ihre berufliche Zukunft.